

Sprachentwicklungsverzögerung: Unterstützung für "Late Talker" und Kinder ab 4 Jahren beim Wortschatzaufbau.
Aussprachestörungen: Gezielte Therapie bei Sigmatismus (Lispeln) und anderen Artikulationsproblemen.
Myofunktionelle Therapie: Korrektur von falschem Schluckmuster und Zungenruhelage (oft begleitend zur Zahnspange).

Stimmtransition: Individuelle Begleitung für Trans:frauen und Trans:männer, sowie non-binäre Personen.
Methode nach LaKru®: Zertifizierte Stimmtherapie nach dem Konzept von LaKru®.
Stimmklang & Resonanz: Arbeit an Tonhöhe, Sprechmelodie und sicherem Stimmgebrauch. Ein geschützter, diskriminierungsfreier Raum für deine stimmliche Entfaltung und Identität.


Dysphagie-Therapie: Behandlung von Schluckstörungen.
Sprach- & Sprechtherapie: Rehabilitation bei Aphasie (Sprachverlust), Dysarthrie (undeutliches Sprechen) und Sprechapraxie.
Facialisparese: Gezielte Übungen bei Gesichtslähmungen zur Wiedererlangung der Mimik.

Ausbildung & Zertifikat: direkte und indirekte Supervisionen und Prüfung für das FEES-Zertifikat.
Expertise: Durchgeführt von den zertifizierten Ausbildnerinnen Marika Filippin und Sophie Höller.



Klärt Ziele, Beschwerden & Alltagssituationen.
Prüft Verfügbarkeit und ob Hausbesuch sinnvoll ist.
Information bezüglich Kosten/Refund.
Du bekommst: zeitnahe Terminvorschläge

Anamnese
Diagnostik mittels standardisierter Tests.
Gemeinsame Zieldefinition in messbaren Meilensteinen.
Du bekommst: erste Übungen für zu Hause.

Individueller Übungsplan mit Frequenz (z. B. 1–2×/Woche) und Hausaufgaben.
Therapie in der Praxis oder im Hausbesuch
practice makes progress
Bitte beachte, dass wir nur mit ärztlicher Verordnung mit der logopädischen Therapie beginnen können. Die Verordnung sollte Folgendes beinhalten:
- 10x Logopädie à 60min / 30min (+Hausbesuch)
- Eine Diagnose / Verdachtsdiagnose
- Datum - Beachte, dass die Verordnung im Normalfall maximal ein Monat nach Ausstellungsdatum gültig ist.
Bei den Krankenversicherungen KFA sowie SVS besteht für Logopädie eine Bewilligungspflicht. Für die SVS bekommst du von uns einen Behandlungsplan, den du einreichen musst. Bei der KFA sende bitte vorab Ihre Verordnung an [email protected].



0670 184 4495
Kindersprache
Neurologie
Stimmstörungen
FEES Ausbilderin und Prüferin
Bereich Kinder:
Aussprachestörung, Sigmatismus
Dysgrammatismus
Bereich Erwachsene:
MODAK
Aphasietherapie
Sprechstörung
Schluckstörung, manuelle Schlucktherapie
Therapeutische Mundpflege
Trachealkanülenmanagement
Stimmtherapie
Trachealkanülenmanagement
Phagenesis (Klinik)

0670 354 7232
Neurologie
Gender Affirming Voice Therapy
Stimmstörungen
FEES Ausbilderin und Prüferin
MODAK
Alltagsorientierte Aphasietherapie
Sprechstörung
Schluckstörung
Stimmtransition, LAKRU
Stimmtherapie
Trachealkanülenmanagement
Phagenesis (Klinik)
Craniosacral-Therapeutin in Ausbildung

0670 184 3677
Kindersprache
Neurologie
Stimmstörungen
Fortbildung: Studium der Humanmedizin seit 2022.
Erfahrung: Logopädin/Audiologin in einer HNO Praxis (Dez. 2023 – Jan. 2025)
Erfahrung: Logopädin im Krankenhaus Hietzing (Jan. – Sept. 2022)
Höchste Expertise in akuter neurologischer Rehabilitation (Schlaganfall).
Tiefgreifendes Fachwissen in instrumenteller Schluckdiagnostik (FEES).
Die Gewissheit, dass die Therapie auf aktuellsten klinischen Standards basiert.
Ja. Es wird eine ärztliche Verordnung für Logopädie von einem Fach- oder Hausarzt (z.B. HNO-Arzt, Kinderarzt, Neurologe) benötigt. Bitte zum Ersttermin mitnehmen.
Wir sind Wahllogopädinnen (Privattherapeutinnen) aller Kassen. Das bedeutet, das Honorar wird je nach Vereinbarung gestellt. Nach Bezahlung kann die Rechnung bei der Krankenkasse (ÖGK, SVS, BVAEB, etc.) zur Kostenrückerstattung eingereicht werden.
Nein. Dies ist nicht mehr notwendig.
Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Krankenkasse und Therapiezeit. Genaue Beträge findet man in unserer Preistabelle weiter oben auf dieser Seite.
Die Differenz zwischen unserem Honorar und dem Betrag, den die Krankenkasse rückerstattet, ist der Selbstbehalt. Bei bestehender Zusatzversicherung kann dieser Betrag eventuell noch weiter reduziert werden.
Ja. Bei medizinischer Notwendigkeit (z.B. bei neurologischen Erkrankungen oder eingeschränkter Mobilität) bieten wir Hausbesuche im Bezirk Wien 1050 an. Für Hausbesuche in angrenzenden Wiener Bezirken oder dem Wiener Umland bitten wir um direkte Kontaktaufnahme.
Bitte bringen Sie die Verordnung und alle vorhandenen Befunde mit.
U-Bahn: U4, Station Kettenbrückengasse
Bus: 59A, Preßgasse
Bus: 13A, Ziegelofengasse
Straßenbahn: 1, 62, WLB (Wiener Lokalbahn), Paulanergasse